Technikstudierende müssen einen von den Unfallkassen anerkannten Kurs an den schnelllaufenden Holzbearbeitungsmaschinen absolvieren. Die Prüfung erfolgt durch den Dozenten innerhalb des Kurses und wird mit dem „Maschinenschein“ bestätigt. Den brauchen Sie im gesamten Studium und zur Prüfungsanmeldung.
Der Maschinenschein muss in einjährigem Abstand aufgefrischt werden. Die Auffrischung wird auf dem Maschinenschein bestätigt.
Die Bedienung der schnelllaufenden Holzbearbeitungsmaschinen erfordert in besonderem Maß Wissen, regelmäßige Praxis und ein Bewusstsein über die damit verbundenen Gefahren. Der Nachweis dieser Fähigkeiten wird über die Studien- und Prüfungsordnung geregelt. Die Realisierung erfolgt bei uns folgendermaßen:
- Erfolgreiche Teilnahme am Kurs Sicherheitserziehung/Maschinenpraxis.
- Regelmäßiger Nachweis (einmal jährlich) über die Befähigung zur sachgerechten Nutzung der Maschinen (Bedienung, Wartung, Arbeitsschutz, Nutzung der Werkstätten etc.).
Wenn Sie Übungsbedarf im Umgang mit den Maschinen haben, gehen sie in die „offene Werkstatt“. Die Tutoren helfen Ihnen gerne weiter. Einmal jährlich ist ein Nachweis Ihrer Fertigkeiten an den Maschinen erforderlich. Die Anmeldung erfolgt über eine Liste am „Schwarzen Brett“ des Faches.
Die Veranstaltung findet in der Regel am Freitagnachmittag statt. Bei größerem Bedarf bieten wir zwei Kurse an. Wegen der aufwändigen Rüstzeiten an den Maschinen gehen die Kurse über zwei Veranstaltungsblöcke, dafür aber nur ein halbes Semester lang.
Bitte beachten Sie:
Aus versicherungstechnischen Gründen dürfen Sie ohne gültigen Maschinenschein im Holzmaschinenraum der Pädagogischen Hochschule Weingarten nicht arbeiten!